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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.04.1996 - 2 W 63/95   

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https://dejure.org/1996,3767
OLG Stuttgart, 03.04.1996 - 2 W 63/95 (https://dejure.org/1996,3767)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.04.1996 - 2 W 63/95 (https://dejure.org/1996,3767)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. April 1996 - 2 W 63/95 (https://dejure.org/1996,3767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung der Verjährung; Erlass der einstweilige Verfügung als Unterbrechung der Verjährung; Kosten des Rechtsstreits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1520
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Daher könne auch die Verjährung der Klageforderung zur Erledigung des Rechtsstreits führen, obwohl es der Kläger selbst in der Hand gehabt hätte, den Eintritt der Verjährung zu vermeiden (vgl. OLG Frankfurt a.M., MDR 2002, 778, 779, WRP 1982, 422 und WRP 1979, 799, 801; OLG Karlsruhe, WRP 1985, 288; OLG Hamburg, MD 1985, 951, 952 f.; OLG München, WRP 1987, 267, 268; OLG Düsseldorf, WRP 1980, 701, 702; OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1520; OLG Nürnberg, WRP 1980, 232, 233; OLG Celle, WRP 1983, 96 und GRUR 1987, 716; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 91a Rdnr. 6; Prütting/Gehrlein/Hausherr, ZPO, § 91a Rdnr. 8 und 11; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91a Rdnr. 5; Saenger/Gierl, Hk-ZPO, 3. Aufl., § 91a Rdnr. 7; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 91a Rdnr. 59 - "Verjährung"; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl., § 130 Rdnr. 2; El-Gayar, MDR 1998, 698 f.; Meller-Hannich, JZ 2005, 656, 663; Peters, NJW 2001, 2289 f.; Wernecke, JA 2004, 331, 334; Thesen, WRP 1981, 304, 305).
  • OLG Köln, 02.09.2013 - 6 W 114/13

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung eines einstweiligen

    Der Senat schließt sich, wie auch das Landgericht, der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass grundsätzlich eine Kostenbelastung des Antragstellers nicht geboten ist (KG, Beschluss vom 15.4. 2010 - 5 W 67/10 - juris Tz. 1; OLG Celle, Beschl. vom 5.4. 2001 - 13 W 3/01 - GRUR-RR 2001, 285, 286 - Ordnungsschwellengeräte; OLG Stuttgart, Beschl. vom 3.4.1996 - 2 W 63/95 - NJW-RR 1996, 1520; a. A. OLG Hamburg, Urteil vom 24.11.1988 - 3 U 106/88 - GRUR 1989, 296 - Anspruchsverzicht).

    Auch aus anderen Gründen - beispielsweise wegen der Kosten, weil das wesentliche Ziel bereits durch die einstweilige Verfügung erreicht wurde oder weil die Wiederholungsgefahr nach Erlass der einstweiligen Verfügung auch ohne Hauptsachetitel gering erachtet wird - kann es dem Antragsteller geboten erscheinen, auf das Hauptsacheverfahren zu verzichten und die Verjährung des Unterlassungsanspruchs in Kauf zu nehmen (OLG Stuttgart, Beschl. vom 3.4. 1996 - 2 W 63/95 - NJW-RR 1996, 1520; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, Kap. 55 Rn. 32).

  • KG, 15.04.2010 - 5 W 67/10

    Verjährung des lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs während des

    Ist wegen eines Wettbewerbsverstoßes eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege (zu Recht) ergangen und legt der Antragsgegner dagegen später nach Verjährungseintritt unter Erhebung der diesbezüglichen Einrede Widerspruch ein, so sind die Kosten des daraufhin übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens regelmäßig dem Antragsgegner aufzuerlegen (Anschluss OLG Celle, Beschluss vom 5. April 2001, 13 W 3/01, GRUR-RR 2001, 285; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. April 1996, 2 W 63/95, WRP 1996, 799; a.M. OLG Hamburg, Urteil vom 24. November 1988, 3 U 106/88, GRUR 1989, 296).(Rn.1).

    Vielmehr tritt der Senat der Auffassung bei, dass bei übereinstimmender Erledigungserklärung die Verfahrenskosten (regelmäßig) dem Antragsgegner aufzuerlegen sind, wenn - wie hier - wegen eines Wettbewerbsverstoßes ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung (zu Recht) ergangen ist und der Antragsgegner erstmals in der nach Ablauf der Verjährungsfrist eingereichten Widerspruchsbegründung die Einrede der Verjährung erhebt (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2001, 285; OLG Stuttgart WRP 1996, 799).

  • OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 6 W 64/10

    Kostenwiderspruch: Nachfasspflicht vor Einreichung eines Verfügungsantrages

    Über ist diesen Kostwiderspruch ist daher durch Urteil zu entscheiden, bei dem es sich der Sache nach um ein Anerkenntnisurteil mit einer Kostenentscheidung handelt, gegen die gemäß § 99 II ZPO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben ist (vgl. Senat WRP 1996, 799; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Rdz. 13 zu Kap. 55 m.w.N.).
  • OLG Celle, 05.04.2001 - 13 W 3/01

    Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung: Kostenentscheidung nach

    Er kann gute Gründe dafür haben, nach Erlass der einstweiligen Verfügung die Hauptsacheklage nicht zu erheben, etwa, wenn mit der einstweiligen Verfügung eine schnelllebige, inzwischen überholte, Werbung untersagt worden ist (OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1520; Großkomm/Messer, § 21 UWG, RdNr. 79).
  • OLG Stuttgart, 12.04.1999 - 2 W 11/99

    Werbung für den Verkauf von Konkurswaren durch den Konkursverwalter als Verstoss

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  • OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 6 U 7/11

    Kostenwiderspruch als Anerkenntnis des Verfügungsanspruchs unter Verwahrung gegen

    Infolge des Anerkenntnisses kann daher im Rahmen der Entscheidung über den Kostenwiderspruch nicht mehr überprüft werden, ob die einstweilige Verfügung zu Recht ergangen ist oder nicht (st. Rspr. des erkennenden Senats, vgl. WRP 96, 799; zuletzt Beschluss vom 28.10.2010 - 6 W 64/10).
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   OLG Koblenz, 25.06.1996 - 4 U 113/96   

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https://dejure.org/1996,7864
OLG Koblenz, 25.06.1996 - 4 U 113/96 (https://dejure.org/1996,7864)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.06.1996 - 4 U 113/96 (https://dejure.org/1996,7864)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Juni 1996 - 4 U 113/96 (https://dejure.org/1996,7864)
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  • NJW-RR 1996, 1520
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